28844 Weyhe, Deutschland
Zu Verkaufen
499.000€
Das großzügige Wohn-/ und Geschäftshaus aus dem Baujahr um 1910 befindet sich an der Syker Straße in Weyhe auf einer Grundstücksfläche von insgesamt 1291 m².
Aus Altersgründen möchte sich der Eigentümer schweren Herzens von seinem Eigentum und von seiner seit über 20 Jahren sehr gut gehenden Gaststätte, die er über die Jahre in Eigenregie geführt hat, trennen.
Angemerkt sei, dass die Gaststätte die einzige in Weyhe ist. Dementsprechend lief diese vor Corona-Zeiten äußerst zufriedenstellend und bietet sehr vielen Stammgästen und Fußballmannschaften eine tolle gesellschaftliche und gemütliche Atmosphäre. Inzwischen wird die Kneipe auch wieder sehr gut angenommen.
Neben einem großen Tresenbereich bietet die Gaststätte über eine Gesamtfläche von ca. 160 m², zwei Clubräume, separate Herren- und Damen Toiletten, eine ausgestattete Küche, Flurbereiche sowie ein Büro.
Die im Erdgeschoß gelegene ca. 100 m² große Wohnung bietet einen Windfang, einen Flurbereich, 3 Wohnräume, eine Küche, ein Bad und ein separates WC. Die Wohnräume sind einzeln an Fernfahrer vermietet.
Im Obergeschoß befinden sich zwei weitere Wohneinheiten mit einer Wohnfläche von je ca. 140 m². Die eine Wohnung bietet 4 Zimmer, Flur, Küche und Bad; die zweite Wohneinheit verfügt über einen Flur, 2 Zimmer, Küche und Bad. Diese wurde bis zuletzt vom Eigentümer bewohnt und wird auch im Zuge des Verkaufs nicht weiter vermietet.
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Nur 12 Kilometer vor den Toren Bremens liegt die Gemeinde Weyhe. Die Kombination von perfekter Verkehrsanbindung verbunden mit einer hohen Lebensqualität durch die ländlich naturnahe Struktur des Landstriches macht Weyhe zu einer der beliebtesten Gemeinden im so genannten Speckgürtel von Bremen. Die Fahrzeit zur Bremer City, sowie dem Bremer Flughafen, beträgt lediglich ca. 13 min.
Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf, verschiedene Schulen, Sportvereine und Kindergärten sind bequem in einigen Minuten mit dem Auto oder dem Fahrrad zu erreichen.
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen die SGB-Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch ein Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.
PROVISIONSHINWEIS: Mit der Anfrage bei und durch Inanspruchnahme der Dienstleistung der Firma SGB-Immobilien GmbH, wird ein Maklervertrag geschlossen. Sofern es durch die Tätigkeit der Firma SGB-Immobilien GmbH zu einem wirksamen Hauptvertrag mit der Eigentümerseite kommt, hat der Interessent bei Abschluss eines KAUFVERTRAGES die im Exposé angegebene Provision/Maklercourtage an die SGB-Immobilien GmbH gegen Rechnung zu zahlen.
Owning a home is a keystone of wealth… both financial affluence and emotional security.
Suze Orman