25421 Pinneberg, Deutschland
Zu Verkaufen
2.775.000€










Das angebotene Objekt umfasst zwei solide Gebäudekomplexe mit einer für die Mikrolage charakteristischen und ausgewogenen Mieterstruktur aus Einzelhandels-, Büro- und Praxisnutzungen. Die Einzelhandelsflächen im Erdgeschoss sind derzeit an eine Änderungsschneiderei, einen Kiosk sowie zwei Beauty-Studios vermietet. In den Obergeschossen (l. bis 3. Obergeschoss) befinden sich Büro- und Praxisflächen; darüber hinaus sind jeweils im 3. Obergeschoss zwei Wohneinheiten vorhanden.
Aktuell stehen zwei Gewerbeeinheiten leer und befinden sich in der Neuvermietung. Das Objekt liegt innerhalb eines ausgewiesenen Sanierungsgebiets.
Die angebotenen Wohn- und Geschäftshäuser in der Bismarckstraße 2 + 4 befinden sich in zentraler und gefragter Lage der Kreisstadt Pinneberg innerhalb der Metropolregion Hamburg. Der Standort profitiert insbesondere von seiner unmittelbaren Nähe zur Hansestadt Hamburg sowie einer sehr guten infrastrukturellen Anbindung an den regionalen und überregionalen Verkehr.
Die Bismarckstraße liegt innenstadtnah und zeichnet sich durch eine etablierte Mischnutzung aus Wohnen, Einzelhandel, Dienstleistung und Gastronomie aus.
Einkaufsmöglichkeiten des täglichen Bedarfs, Schulen, Ärzte, Behörden sowie gastronomische Angebote befinden sich im direkten Umfeld und sind fußläufig erreichbar. Die Pinneberger Innenstadt wurde in den vergangenen Jahren städtebaulich aufgewertet und durch verschiedene Entwicklungsmaßnahmen nachhaltig gestärkt.
Der Bahnhof Pinneberg mit S-Bahn- und Regionalbahnanschluss ist in wenigen Minuten erreichbar und gewährleistet eine schnelle Verbindung in die Hamburger Innenstadt sowie nach Elmshorn und Kiel. Darüber hinaus besteht eine sehr gute Anbindung an die Bundesautobahn A23 mit Anschluss an die A7.
-11 Gewerbeeinheiten
– 2 Wohneinheiten
Gemeinsam mit unserer Partnerfirma DIG – Immobilien GmbH in Hamburg bieten wir diese wunderbare Gelegenheit an, ein hochinteressantes Investment in der Nähe von Hamburg zu erwerben.
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die SGB-Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.
PROVISIONSHINWEIS: Mit der Anfrage bei und durch Inanspruchnahme der Dienstleistung der Firma SGB-Immobilien GmbH, wird ein Maklervertrag geschlossen. Sofern es durch die Tätigkeit der Firma SGB-Immobilien GmbH zu einem wirksamen Hauptvertrag mit der Eigentümerseite kommt, hat der Interessent bei Abschluss eines KAUFVERTRAGES die im Exposé angegebene Provision/Maklercourtage an die SGB-Immobilien GmbH gegen Rechnung zu zahlen.
Saniertes Endhaus mit großem Garten, Kamin, Garage und moderner Ausstattung
Owning a home is a keystone of wealth… both financial affluence and emotional security.
Suze Orman