28195 Bremen, Deutschland
Zu Verkaufen
115.000€
Diese zentral gelegene 2-Zimmer-Wohnung befindet sich in einem gepflegten Mehrfamilienhaus aus dem Jahr 1967 am Rembertiring und besticht durch ihre Nähe zum Zentrum. Ein Aufzug führt bequem zur 5. Etage, wo ein Hausflur direkt zur Wohnung führt.
Das Wohnzimmer erstreckt sich über etwa 22 m² und ist mit der Küche verbunden. Das Schlafzimmer bietet mit einer Größe von 17 m² Ruhe und Privatsphäre. Ein Flur innerhalb der Wohnung führt zu einem Abstellraum sowie zum Badezimmer und den bereits erwähnten Räumen.
Die Wohnung wird derzeit für 300 € kalt vermietet, kann jedoch auch mietfrei übergeben werden. Die Sollmiete beträgt 500 € kalt, was eine Rendite von 5,21% ergibt.
Die besondere Lage dieser Wohnung am Hauptbahnhof garantiert nicht nur eine ausgezeichnete Erreichbarkeit der Innenstadt, sondern auch unmittelbare Anbindung an Straßenbahnen, Busse und Züge. Ärzte, Apotheken, als auch Geschäfte des täglichen Bedarfs befinden sich in direkter Nähe, und die lebendige Energie der Innenstadt liegt nur einen Spaziergang entfernt.
– 2-Zimmer-Wohnung im 5. Stock mit Aufzug
– Hauseingang mit Videoüberwachung und Concierge-Service
– Badezimmer mit Badewanne
– Zentrale Lage direkt am Hauptbahnhof
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die SGB-Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.
PROVISIONSHINWEIS: Mit der Anfrage bei und durch Inanspruchnahme der Dienstleistung der Firma SGB-Immobilien GmbH, wird ein Maklervertrag geschlossen. Sofern es durch die Tätigkeit der Firma SGB-Immobilien GmbH zu einem wirksamen Hauptvertrag mit der Eigentümerseite kommt, hat der Interessent bei Abschluss eines KAUFVERTRAGES die im Exposé angegebene Provision/Maklercourtage an die SGB-Immobilien GmbH gegen Rechnung zu zahlen.
Owning a home is a keystone of wealth… both financial affluence and emotional security.
Suze Orman