28211 Bremen, Deutschland
Zu Vermieten
680€
Dieses 1-Zimmer-Apartment befindet sich in der 2. Etage eines gepflegten Mehrfamilienhauses im beliebten Stadtteil Schwachhausen und erstreckt sich über eine Fläche von ca. 20 m².
Das Apartment wurde im Mai 2020 komplett saniert. Neue Fenster und Balkontür, neuer Boden, neue Wände usw.
Ein Zimmer mit Küchenzeile bietet durch die ideale Raumaufteilung viel Platz für einen kombinierten Wohn- und Schlafbereich. Die Küche ist mit Ceranfeld, Schränken, Kühlschrank sowie einer Mikrowelle ausgestattet. Angrenzend befindet sich ein Badezimmer mit Fenster und Dusche.
Zudem bietet das Apartment einen nach Süd-Westen ausgerichteten Balkon.
Die Wohnung ist vollständig möbliert.
Das Wohn- und Schlafzimmer ist mit einem gemütlichen hochwertigen Schlafsofa eingerichtet.
Die Liegefläche ist ca. 1,5 x 2,10.
Lattenrost und Bettkasten befinden sich im Sofa.
Die Wohnung verfügt über einen 6 m² großen Kellerraum.
Zur gemeinschaftlichen Nutzung steht ein Wasch- und Trockenraum mit Gemeinschaftswaschmaschine, welche über erhältliche Münzen, in Betrieb genommen werden kann.
Bei der Miete von € 680 handelt es sich um eine Pauschalmiete inkl. der Nebenkosten. (ohne Strom, Telefon, WLAN)
Das Apartment ist ab sofort verfügbar.
Die möblierte 1-Zimmer-Wohnung befindet sich im grünen und ruhigen Stadtteil Schwachhausen.
Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf, verschiedene Schulen, Sportvereine und Kindergärten sind ebenso bequem zu erreichen, wie der wunderschöne Bürgerpark, der zum Entspannen und Verweilen einlädt.
Durch die sehr gute Anbindung an den ÖPNV sind die Bremer Innenstadt und der Bremer Hauptbahnhof mit dem Bus oder der Straßenbahn in wenigen Minuten bequem zu erreichen.
– Panty – Küche
– Badezimmer mit Fenster
– Süd-West Loggia
– Wasch- und Trockenraum
– Schlafsofa mit Lattenrost und Bettkasten
– Tisch klappbar, bis auf 1,60 Meter aufklappbar
– Großer Schrank 2,37 H und 1 ,00 Breit
– Teller, Tassen, Gläser, Töpfe, Besteck usw.
– Panasonic Flachbildfernseher mit Sat – Anschluss
– 2 Regale
– 2 Stühle und Tisch aus Akazienholz für den Balkon
– Neues Fensterelement mit Balkontür
– Kellerraum ca. 6 m²
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen die SGB-Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch ein Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.
PROVISIONSHINWEIS: Mit der Anfrage bei und durch Inanspruchnahme der Dienstleistung der Firma SGB-Immobilien GmbH, wird ein Maklervertrag geschlossen. Sofern es durch die Tätigkeit der Firma SGB-Immobilien GmbH zu einem wirksamen Hauptvertrag mit der Eigentümerseite kommt, hat der Interessent bei Abschluss eines KAUFVERTRAGES die im Exposé angegebene Provision/Maklercourtage an die SGB-Immobilien GmbH gegen Rechnung zu zahlen.
Owning a home is a keystone of wealth… both financial affluence and emotional security.
Suze Orman