28217 Bremen, Deutschland
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469.000€
Bei dem Objekt handelt es sich um ein Eckhaus, das sich direkt an der Nordstraße befindet. Ursprünglich wurde es als Mischnutzung mit einer Gaststätte und einer Betreiberwohnung genutzt. Seit vielen Jahren ist das Objekt nun an eine soziale Einrichtung vermietet, die öffentliche Fördermittel erhält. Alternativ ist auch eine Wohnnutzung denkbar. Direkt vor dem Objekt befindet sich eine Bus- und Straßenbahnhaltestelle.
Die derzeitige Nettokaltmiete beträgt monatlich 1.512,50 € (Sollmiete = Ist-Miete). Anleger können sich über jährliche Mieteinnahmen in Höhe von 18.150 € freuen.
Aufteilung der Räume:
Erdgeschoss:
– Windfang
– Flur
– Küche
– Großer Besprechungsraum
– 2 weitere Besprechungszimmer
– 2 Sanitärräume
Obergeschoss:
– 4 Zimmer
– Flur
– Bad
– Balkon
Dachgeschoss:
– 3 Zimmer
– Flur
– Bad
Keller:
– Trocken-/Waschraum
– Heizungsraum (Ölheizung)
– 3 Räume
– Ausgang zum Garten
Das Grundstück verfügt zudem über eine Garage.
Der Energieausweis ist in Bearbeitung.
Top Lage mit hervorragender Verkehrsanbindung, sowohl zur Innenstadt als auch zum Bahnhof, Flughafen und Autobahn.
Sämtliche Geschäfte des täglichen Bedarfes sind fußläufig zu erreichen.
Sehr gefragte Wohngegend.
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen die SGB-Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch ein Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.
PROVISIONSHINWEIS: Mit der Anfrage bei und durch Inanspruchnahme der Dienstleistung der Firma SGB-Immobilien GmbH, wird ein Maklervertrag geschlossen. Sofern es durch die Tätigkeit der Firma SGB-Immobilien GmbH zu einem wirksamen Hauptvertrag mit der Eigentümerseite kommt, hat der Interessent bei Abschluss eines KAUFVERTRAGES die im Exposé angegebene Provision/Maklercourtage an die SGB-Immobilien GmbH gegen Rechnung zu zahlen.
Owning a home is a keystone of wealth… both financial affluence and emotional security.
Suze Orman